Eheschließung
Die Eheschließung vor dem Standesamt ist das staatliche
Kontrollorgan zur Sicherung der Rechte und Pflichten beider Ehepartner.
Ehescheidung
Der Scheidungsrichter stellt auf Antrag eines Rechtsanwaltes des Scheidungswilligen die gesetzliche Möglichkeit der Scheidung nach dem Zerrüttungsprinzip fest.
Wir sind immer für Sie da
Ihre Fragen werden streng vertraulich behandelt.
Email-Adresse: wilfriedrust at arcor.de
Internet-Adresse: www.familierust.com/eheberatung/
Postanschrift: Christiane und Wilfried Rust, Edemissener Str.16, 31228 Peine
Ab diesem Zeitpunkt hat die geschlossene Ehe rechtlich geschützten Status mit den daraus ergebenden Folgen wie Versorgung der Familie, Erziehungspflicht zukünftiger Kinder usw.
Die Zeit eines Trennungsjahres (getrennt von Tisch und Bett) ist in aller Regel Voraussetzung.
Die Schuldfrage wird nicht mehr bewertet.
Die Ehescheidung vor dem Scheidungsrichter ist das staatliche Kontrollorgan zum Beenden der Ehe mit gleichzeitiger Sicherung der zukünftigen Versorgungsansprüche beider Ehepartner und evtl. vorhandener Kinder.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
und melden uns bei Ihnen schriftlich
oder fernmündlich zurück.
Tel.: 05171 - 16585