Deutsches Recht (im Jahre 2011)

Eheschließung

Die Eheschließung vor dem Standesamt ist das staatliche Kontrollorgan zur Sicherung der Rechte und Pflichten beider Ehepartner.
Ab diesem Zeitpunkt hat die geschlossene Ehe rechtlich geschützten Status mit den daraus ergebenden Folgen wie Versorgung der Familie, Erziehungspflicht zukünftiger Kinder usw.

Ehescheidung

Der Scheidungsrichter stellt auf Antrag eines Rechtsanwaltes des Scheidungswilligen die gesetzliche Möglichkeit der Scheidung nach dem Zerrüttungsprinzip fest.
Die Zeit eines Trennungsjahres (getrennt von Tisch und Bett) ist in aller Regel Voraussetzung.
Die Schuldfrage wird nicht mehr bewertet.
Die Ehescheidung vor dem Scheidungsrichter ist das staatliche Kontrollorgan zum Beenden der Ehe mit gleichzeitiger Sicherung der zukünftigen Versorgungsansprüche beider Ehepartner und evtl. vorhandener Kinder.


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